Gesetze / Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz
SGleiG 2024§ 49 Aufgaben
Stand: 25.01.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGleiG%202024/49#abs-1 (1) Die Gleichstellungsbeauftragte
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGleiG%202024/49#abs-2 (2) Die Gleichstellungsbeauftragte des Bundesministeriums der Verteidigung ist zudem verantwortlich für den Informations- und Erfahrungsaustausch der Gleichstellungsbeauftragten der Dienststellen. Sie ist Mitglied im Interministeriellen Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten der obersten Bundesbehörden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGleiG%202024/49#abs-3 (3) Die Gleichstellungsbeauftragten sind zuständig für den Erfahrungs- und Informationsaustausch der Gleichstellungsvertrauensfrauen, die in ihrem Zuständigkeitsbereich bestellt sind.